28.01.2026

Veggie-Produkte: EU-Bezeichnungsverbot würde Hersteller 250 Millionen Euro kosten

Ein mögliches EU-weites Bezeichnungsverbot für Fleischersatzprodukte wie „vegane Wurst“ oder „pflanzlicher Burger“ hätte für Hersteller weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen. Was auf den ersten Blick nach einer rein sprachlichen Anpassung klingt, würde in der Praxis Kosten von 250 Millionen Euro mit sich bringen, so der Bundesverband für Alternative Proteinquellen BalPro.

Direkte Kosten: Verpackung, Vernichtung und Marketing


Eine unmittelbare finanzielle Belastung entstünde durch Verpackungskosten. Nahezu alle betroffenen Produkte müssten neu gestaltet, rechtlich geprüft und gedruckt werden. Bereits produzierte Verpackungen dürften nicht mehr verwendet werden und müssten vernichtet werden. Hinzu kämen bereits ausgelieferte Produkte. Diese Vernichtungskosten sind nicht nur finanziell, sondern auch ökologisch problematisch, erklärt BalPro.

Ein weiterer erheblicher Kostenpunkt entstehe durch notwendiges neues Marketing: Marken, die über Jahre hinweg aufgebaut wurden, müssten neu erklärt und positioniert werden. Rebranding-Kampagnen, neue Kommunikationsstrategien und der zusätzliche Aufwand im Handel verursachten weitere hohe finanzielle und ressourcenintensive Belastungen.

Versteckte Kosten: Umsatzverluste und Unsicherheit


Besonders gravierend sind die Opportunitätskosten. Wenn etablierte Begriffe wegfallen, verlieren Produkte ihre klare Einordnung, unterstreicht BalPro. Für Neukunden würden die Einstiegshürden steigen und die Produktkategorie als solche an Wiedererkennungswert verlieren. Die Folge wären entgangene Umsätze, geringere Abverkäufe und ein verlangsamtes Marktwachstum.

„Wir fordern die Bundesregierung daher mit Nachdruck auf, sich auf europäischer Ebene für eine faktenbasierte Verhandlung des Bezeichnungsverbots einzusetzen, bei der besonders die Auswirkungen auf Wirtschaft und Industrie mitbedacht werden“, betont BalPro.

Das Europäische Parlament hat am 8. Oktober 2025 mehrheitlich beschlossen, dass Bezeichnungen wie „Burger“, „Schnitzel“, „Steak“ oder „Wurst“ zukünftig exklusiv für Produkte tierischen Ursprungs reserviert sein sollen. Der Beschluss muss nun im Ministerrat mit den 27 EU-Mitgliedsstaaten verhandelt werden.

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